Links auf dieser Seite können Partnerlinks sein — für dich bleibt der Preis gleich. So funktionieren Partnerlinks

Österreich / Ratgeber / Einkaufen und Rechte / Mängelware: Nachbesserung und Rückerstattung

13. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit · Einkaufen und Rechte

Mängelware: Nachbesserung und Rückerstattung

Ein Mangel ist kein Umtausch aus Kulanz

Es lohnt sich, einen Mangel von einer gewöhnlichen Rückgabe zu trennen. Bei einem Mangel funktioniert der Artikel nicht so, wie er sollte: Er geht kaputt, kommt beschädigt an oder entspricht nicht der Beschreibung. Eine Rückgabe aus Kulanz dagegen betrifft einen Artikel, der einwandfrei ist, den du dir aber einfach anders überlegt hast. In der EU löst ein Mangel eine gesetzliche Gewährleistung aus, die unabhängig davon gilt, was auf der Rückgabeseite eines Shops steht, während eine Kulanzregelung reine Servicekür des jeweiligen Unternehmens bleibt und eigenen Bedingungen folgt. Ob der Artikel zum vollen Preis oder mit einem Gutscheincode gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle – ein günstiger gekaufter Artikel, der sich als mangelhaft herausstellt, hat denselben Schutz wie einer zum vollen Preis. Diese Unterscheidung entscheidet auch darüber, wer am Ende die Versandkosten für die Rücksendung trägt.

EU-Recht: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung

Nach EU-Recht gilt für den Kauf von Waren eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Lieferung, die in Deutschland und Österreich in dieser Mindestdauer gilt. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate, wird zugunsten der Käuferseite vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorhanden war – du musst das also nicht selbst beweisen, sondern der Verkäufer müsste das Gegenteil zeigen, wenn er die Gewährleistung ablehnen will. Erst nach Ablauf dieser zwölf Monate liegt die Beweislast wieder bei dir, und du müsstest dann selbst zeigen, dass der Mangel nicht erst durch eine falsche Nutzung entstanden ist. Diese Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von einer zusätzlichen Herstellergarantie, und kann bei einem Kauf zwischen Unternehmen und Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Manche Länder erlauben bei gebrauchter Ware eine kürzere Frist, in der EU aber nie unter einem Jahr, sodass auch ein Kauf im Secondhand-Bereich nicht völlig ohne gesetzlichen Schutz bleibt.

Die Reihenfolge zählt: erst Nachbesserung, dann Geld zurück

Wer einen Mangel meldet, hat nicht automatisch Anspruch auf sofortige Rückerstattung. Die gesetzliche Reihenfolge sieht zuerst eine Nachbesserung vor: Der Verkäufer darf zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen, und das auf eigene Kosten. Erst wenn dieser Versuch fehlschlägt, unmöglich ist oder der Verkäufer ihn nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten durchführt, hast du Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises oder, bei einem gravierenden Mangel, auf den Rücktritt vom Vertrag und damit die volle Rückerstattung. In der Praxis bedeutet das: Ein Shop, der bei einer ersten Meldung direkt eine Reparatur anbietet, statt sofort Geld zurückzugeben, verhält sich in aller Regel genau nach dem, was das Gesetz vorsieht – auch wenn sich das für dich zunächst wie eine Verzögerung anfühlt. Du darfst allerdings selbst entscheiden, ob dir Reparatur oder Ersatzlieferung lieber ist, sofern beides möglich und für den Verkäufer nicht unverhältnismäßig teuer ist; nur die Wahl zwischen Nachbesserung und sofortiger Rückerstattung liegt zuerst nicht bei dir.

Schweiz: eigenes Recht außerhalb der EU

Für die Schweiz gilt keine EU-Richtlinie, da das Land nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Das Schweizer Vertragsrecht kennt ebenfalls eine gesetzliche Gewährleistung, die in Grundzügen ähnlich funktioniert, in Details wie der genauen Frist und der Möglichkeit, sie vertraglich zu verkürzen, aber eigenständig geregelt ist. Auch die Beweislastregeln sind nicht in jedem Fall identisch mit denen in der EU. Wer in der Schweiz oder bei einem Schweizer Shop einkauft, sollte deshalb vor dem Kauf einen Blick in die Gewährleistungsbedingungen werfen, statt automatisch von der EU-weiten Zwei-Jahres-Regel auszugehen.

Was das für dich in der Praxis bedeutet

  • Prüfe zuerst das Lieferdatum, denn davon hängt ab, ob du dich noch in den ersten zwölf Monaten mit der Beweislastvermutung zu deinen Gunsten befindest oder später im zweijährigen Zeitraum.
  • Erwarte bei einer ersten Meldung meist ein Angebot zur Reparatur oder zum Ersatz, nicht sofort eine Rückerstattung – das ist normal und entspricht der gesetzlichen Reihenfolge.
  • Fotografiere den Mangel, sobald er auffällt, und hebe die Bestellbestätigung auf; das ist der Nachweis, den du im Streitfall brauchst.
  • Eine eigene Kulanzregelung des Shops kann mehr bieten als das gesetzliche Minimum, ersetzt es in der EU aber nie und darf es nicht einschränken.

Aktuelle Gutscheincodes für Hunderte Shops in vielen Ländern findest du auf daily-coupons.info. Mehr dazu, wie wir gelistete Codes prüfen, steht auf unserer Seite Häufige Fragen. Nichts davon ändert etwas an der gesetzlichen Verantwortung eines Verkäufers für mangelhafte Ware.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Welcher Anspruch im Einzelfall greift, hängt von den Bedingungen des Verkäufers und dem Recht des Landes ab, das für deine Bestellung gilt.

Häufige Fragen

Kann ein Verkäufer statt einer Rückerstattung nur ein Guthaben anbieten?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind, kann ein Verkäufer in der EU diese normalerweise nicht einfach durch ein Guthaben ersetzen. In der Schweiz hängt das stärker von den vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Anbieters ab.

Muss ich eine Reparatur akzeptieren, auch wenn ich lieber sofort mein Geld zurück hätte?

In der EU grundsätzlich ja, solange die Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten möglich ist. Erst wenn sie fehlschlägt oder unzumutbar ist, entsteht der Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.

Ist eine Herstellergarantie dasselbe wie die gesetzliche Gewährleistung?

Nein. Eine Herstellergarantie ist ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen, das oft anders geregelt ist. Sie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer, nicht anstelle davon.

Was mache ich, wenn der Shop meinen Anspruch einfach ablehnt?

Bewahre alle Nachweise auf, verweise schriftlich auf die gesetzliche Gewährleistung und setze dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Stellungnahme. Führt das zu nichts, hilft in vielen Fällen eine Verbraucherschlichtungsstelle oder -beratung im eigenen Land weiter.

← Zur Ratgeber-Übersicht