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28. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit · Einkaufen und Rechte

Lieferung ins Ausland: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Schwellenwerte

Innerhalb der Europäischen Union ist der Einkauf im EU-Ausland in der Regel unkompliziert: Es gibt weder Zoll noch eine gesonderte Einfuhrsteuer, weil es sich um den europäischen Binnenmarkt handelt. Anders sieht es aus, sobald eine Ware aus einem Land außerhalb der EU verschickt wird, etwa aus Großbritannien, den USA oder China. Dann kommen Zollabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und mitunter zusätzliche Gebühren des Versanddienstleisters ins Spiel, die den tatsächlichen Endpreis spürbar erhöhen können.

Einfuhrumsatzsteuer: keine Freigrenze mehr

Lange gab es die Vorstellung, kleine Bestellungen aus Drittländern blieben unter einem bestimmten Wert steuerfrei. Diese Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer wurde bereits 2021 abgeschafft. Seitdem fällt auf praktisch jede Wareneinfuhr aus einem Nicht-EU-Land die Einfuhrumsatzsteuer an, unabhängig vom Warenwert – in Deutschland und Österreich also die jeweils gültigen Umsatzsteuersätze von in der Regel neunzehn beziehungsweise sieben Prozent in Deutschland und zwanzig beziehungsweise zehn Prozent in Österreich, je nach Warenart. Viele Shops außerhalb der EU weisen diese Steuer bereits im Bestellprozess aus und führen sie über vereinfachte Verfahren ab, sodass keine Nachzahlung bei Zustellung nötig ist. Andere überlassen die Abwicklung dem Kunden, was zu einer Nachforderung durch den Zusteller führen kann.

Zollabgaben auf Kleinsendungen

Neben der Einfuhrumsatzsteuer kann für Sendungen aus Drittländern auch Zoll anfallen. Bis Mitte 2026 galt in der EU eine Zollfreigrenze von hundertfünfzig Euro Warenwert, unterhalb derer keine Zollabgaben erhoben wurden. Diese Freigrenze ist mittlerweile entfallen. An ihre Stelle tritt für Sendungen bis hundertfünfzig Euro Warenwert eine pauschale Zollabgabe von wenigen Euro je Warenkategorie, während für höherwertige Sendungen weiterhin die regulären, produktabhängigen Zollsätze gelten. Ob eine solche Pauschalabgabe bereits im angezeigten Verkaufspreis enthalten ist oder erst bei der Zollabfertigung anfällt, hängt vom jeweiligen Shop und dessen Versandpartner ab.

Wichtig zu wissen: Diese Regeln können sich ändern, weil sie Teil laufender europäischer Reformen im Bereich Zoll und E-Commerce sind. Wer regelmäßig außerhalb der EU einkauft, sollte die aktuellen Angaben der jeweiligen Zollbehörde im Blick behalten, statt sich allein auf ältere Informationen zu verlassen.

Worauf vor der Bestellung zu achten ist

Bevor eine Bestellung aus einem Drittland aufgegeben wird, hilft ein Blick auf folgende Punkte:

  • Steht im Bestellprozess ausdrücklich, ob Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bereits im Preis enthalten sind
  • Gibt der Shop an, über welches Verfahren die Einfuhr abgewickelt wird
  • Welcher Versanddienstleister liefert die Sendung aus, und erhebt er zusätzlich eine eigene Bearbeitungsgebühr für die Verzollung
  • Bei welchem Warenwert und welcher Warenart mit einer möglichen Nachforderung bei Zustellung zu rechnen ist

Wer diese Punkte vorab prüft, vermeidet die unangenehme Überraschung, dass ein vermeintliches Schnäppchen am Ende durch Zoll- und Steuerforderungen teurer wird als ein vergleichbares Produkt aus einem EU-Shop.

Lieferungen innerhalb der EU bleiben unkompliziert

Bestellt man dagegen bei einem Shop mit Sitz in einem anderen EU-Land, fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an, weil die Ware innerhalb des Binnenmarkts bleibt. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall regulär vom Händler im Verkaufspreis berücksichtigt, so wie bei einem inländischen Einkauf auch. Lieferzeiten können dennoch etwas länger ausfallen als bei einem inländischen Versand, was eher mit der Entfernung als mit rechtlichen Hürden zu tun hat.

Retouren ins Ausland

Auch bei der Rücksendung einer Bestellung aus einem Drittland lohnt sich ein zweiter Blick: Wurde bereits Einfuhrumsatzsteuer und Zoll gezahlt, ist unter Umständen eine Erstattung dieser Abgaben möglich, wenn die Ware nachweislich zurückgeschickt wird. Das Verfahren dafür ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt und läuft meist über den Zusteller oder die Zollstelle, nicht über den Shop selbst. Wer eine Rücksendung ins Nicht-EU-Ausland plant, sollte sich vorher genau erkundigen, welche Unterlagen dafür nötig sind, um doppelte Kosten zu vermeiden.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Er ersetzt keine Zoll- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften der zuständigen Zollbehörde sowie die Versandbedingungen des jeweiligen Shops. Einen Überblick über Shops mit Sitz und Versand innerhalb der EU finden Sie auf unserer Shopseite, weitere allgemeine Hinweise stehen in den häufigen Fragen.

Haeufige Fragen

Gibt es noch eine Freigrenze, unter der keine Steuern anfallen?

Bei der Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr, sie fällt grundsätzlich auf jede Einfuhr aus einem Drittland an. Für die Zollabgabe gilt inzwischen eine pauschale Kleinabgabe statt der früheren Freigrenze von hundertfünfzig Euro.

Muss ich bei Bestellungen aus einem anderen EU-Land mit Zoll rechnen?

Nein, innerhalb der Europäischen Union gibt es weder Zoll noch eine gesonderte Einfuhrumsatzsteuer, da es sich um den gemeinsamen Binnenmarkt handelt.

Wer zahlt die Zollgebühr, wenn sie nicht im Kaufpreis enthalten ist?

In diesem Fall fordert meist der Versanddienstleister die Abgaben bei Zustellung nach, oft zusammen mit einer eigenen Bearbeitungsgebühr. Ob das der Fall ist, sollte vor der Bestellung im Shop geprüft werden.

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